Portierung
Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit im Bereich der Telefonie, bei einem Anbieterwechsel die Rufnummer zu behalten. Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. Technisch wird dabei die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den Anschluss des neuen Providers eingetragen. Dieser der Rufnummernmitnahme zugrunde liegende Vorgang heißt Portierung und kann mit Portiergebühren behaftet sein.
Ablauf
Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle vom aufnehmenden Netzbetreiber an den abgebenden Netzbetreiber geschickt.
Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen).
Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen. Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar.
Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dies muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums, der Rufumlenkzeit, geschehen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert.
Die Rufumlenkzeit beträgt derzeit 60 Tage. Während dieser Zeit, in der die unbeteiligten Netzbetreiber Anrufe möglicherweise noch zum ehemaligen Netzbetreiber leiten, schaltet dieser eine Rufumsteuerung, leitet Anrufe also in das korrekte Zielnetz weiter.
Nach Ablauf der Rufumlenkzeit darf er diese Rufumsteuerung abschalten, so dass fehlgeleitete Anrufe danach nicht mehr notwendigerweise ihr Ziel erreichen. Dies führt gelegentlich zu dem Effekt, dass ein zunächst augenscheinlich erfolgreich portierter Anschluss nach zwei Monaten plötzlich von manchen Netzbetreibern aus nicht mehr erreichbar ist. Grund dafür ist häufig, dass mindestens einer der beiden beteiligten Netzbetreiber versäumt hat, die entsprechende Meldung im Portierungsdatenaustausch zu veröffentlichen.