aufgrund der neuen rechtlichen Anforderungen NIS-2 treten ab 14.04.2026 wichtige Änderungen für alle Inhaber:innen von .de Domains in Kraft. Die Richtlinien der Vergabestelle DENIC beeinflussen, wie Domains künftig registriert werden und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit Ihre Domains dauerhaft registriert bleiben. Als Kunde tragen Sie die rechtliche Verantwortung mit. Die Verpflichtung zur Erfassung und Pflege korrekter, verifizierter Registrantendaten gilt für Sie als Endkund:innen als Domaininhaber:innen. Um Ausfälle zu vermeiden, bitten wir Sie, die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Verpflichtende E-Mail-Verifizierung Ab 14.04.2026 ist die E-Mail-Verifizierung für .de Domains verpflichtend.
Akuter Handlungsbedarf bei Alt-Domains: Für Domains, die bereits vor 14.04.2026 registriert wurden und bei denen eine E-Mail-Verifizierung zuvor fehlgeschlagen ist, fordert DENIC ab 14.04.2026 die Verifizierung automatisch erneut an. Erfolgt keine erfolgreiche Bestätigung innerhalb von 7 Tagen, wird die Domain deaktiviert. Nach weiteren 90 Tagen wird die Domain automatisch ohne RGP-Phase gelöscht.
Für neu registrierte oder transferierte Domains: Ab 14.04.2026 erfolgt die automatische Verifizierung des/der Domaininhaber:in nach dem bekannten Verfahren bei gTLDs. Wird die Verifizierung nicht innerhalb von 15 Tagen abgeschlossen, fordert DENIC diese erneut an. Ohne Reaktion wird die Domain nach weiteren 7 Tagen deaktiviert und nach weiteren 90 Tagen automatisch ohne RGP-Phase gelöscht.
E-Mail-Verifizierung ohne Anlass: DENIC kann jederzeit eine E-Mail-Verifizierung anfordern. Bereits erfolgreich verifizierte Domains werden automatisch gemeldet. Für Domains ohne bestehende Verifizierung lösen wir die Anfrage automatisch aus, und der/die Domaininhaber:in hat 7 Tage Zeit, die E-Mail-Adresse zu bestätigen.
2. Strenge Prüfung der Adressdaten Künftig werden bei allen Aufträgen für Domain-Kontakte, sowohl bei Neu-Registrierungen als auch bei Daten-Updates, die Anschriften überprüft. Sind die Daten nicht korrekt, wird die Anlage oder Änderung automatisch abgelehnt. Nach Bestätigung im Frontend oder über die API kann der Kontakt dennoch angelegt werden. DENIC kann in diesem Fall eine Verifizierung der Adressdaten anfordern.
3. Identitätsprüfungen durch die Vergabestelle DENIC DENIC kann stichprobenartig oder anlassbezogen die Verifizierung von Domaininhaber:innen verlangen. In diesem Fall kontaktieren wir die betroffenen Personen automatisch und bitten sie, sich über einen automatischen Verifizierungsservice zu legitimieren. Der Verifizierungsservice steht in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch zur Verfügung und ist für alle Reseller:innen kostenfrei nutzbar. Nach erfolgreicher Eigenverifizierung durch die Domaininhaber:innen wird der Vorgang umgehend abgeschlossen. Offene Identitätsprüfungen haben eine Frist von 7 Tagen. Reagiert der/die Domaininhaber:in nicht, geht die Domain für 90 Tage in Quarantäne mit dem Status „Server Hold“ und ist offline. Danach erfolgt die endgültige Löschung ohne RGP-Phase.
4. Verwendung eines Treuhänders für .de Domains Für die Registrierung von .de Domains wird künftig kein Treuhänder mehr benötigt, da weder Domaininhaber:in noch AdminC in Deutschland erforderlich sind. Wir empfehlen, neue .de Domains direkt auf die tatsächlichen Domaininhaber:innen zu registrieren und bestehende Domains entsprechend umzustellen. Eine fehlgeschlagene E-Mail-Verifizierung kann unter Umständen zur Deaktivierung aller Domains desselben Treuhänders führen und stellt somit ein Risiko für den fortwährenden Betrieb der Domains dar. Bitte informieren Sie in jedem Fall externe Treuhänder:innen über die neuen Verifizierungsanforderungen von DENIC.